Logistik : Bestimmungen zum EU-Mobilitätspaket in Begutachtung

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Das Arbeitsministerium hat einen Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt, mit dem neue Regeln gemäß des EU-Mobilitätspakets in Österreich kommen sollen. Europas Fernfahrer sollen bessere Arbeitsbedingungen erhalten und der Markt besser gegen unfairen Wettbewerb geschützt werden. Am 31. Juli 2020 wurde das Mobilitätspaket im EU-Amtsblatt kundgemacht. Die Verordnungen der EU traten am 20. August in Kraft und gelten unmittelbar. Es braucht noch legistische Begleitmaßnahmen.

In den geplanten neuen Bestimmungen geht es um die Erweiterung des Geltungsbereichs beider EU-Verordnungen ab 1. Juli 2026. Diese gelten dann auf bestimmten Strecken für Lkw bereits ab einer Höchstmasse von mehr als 2,5 t statt bisher 3,5 t. Die dafür notwendigen Anpassungen in den Definitionen des Arbeitszeitgesetzes (AZG) sollen bereits jetzt vorgenommen werden.

Weiters geht es um das Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen sowie die Verpflichtung zur Planung dieser regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten, um diese mindestens einmal monatlich daheim verbringen zu können. Es geht auch um neue Abweichungsmöglichkeiten von den Lenkzeiten, im Zusammenhang mit dem Heimfahren zur Absolvierung der wöchentlichen Ruhezeit, die auch aufgezeichnet werden müssen. Und schließlich soll die Verlängerung der Mitführpflicht für Lenkeraufzeichnungen ab 31. Dezember 2024 fixiert werden. Die Begutachtungsfrist für das "Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987 geändert werden" begann heute und endet am 6. August. (apa/red)