Lang-Lkw : Deutschland weitet Gigaliner-Netz aus

Das deutsche Verkehrsministerium hat mit Jahreswechsel weitere Strecken für die Gigaliner freigegeben. Seit dem 1. Januar 2017 können Lang-Lkw im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf Basis des bestehenden Positivnetzes fahren. Die deutschen Bundesländer prüfen dazu kontinuierlich Streckenwünsche interessierter Unternehmen auf Eignung und melden diese an den Bund. Das Streckennetz wird auf dieser Grundlage vom Ministerium aktualisiert. Dies erfolgt im Rahmen einer Änderungsverordnung. Wichtigste Neuerungen der aktuellen 8. Änderungsverordnung sind:

- Rheinland-Pfalz und das Saarland melden erstmals Strecken. Beide Länder erlauben darüber hinaus den flächendeckenden Einsatz des so genannten verlängerten Sattelaufliegers (Lang Lkw Typ 1).

- Auch in Sachsen-Anhalt darf der verlängerte Sattelauflieger nun flächendeckend fahren. Bisher war dies dort nicht erlaubt.

- Nordrhein-Westfalen hat erstmals eigene Strecken für alle Lang-Lkw-Typen gemeldet. Bisher war dort nur der Typ 1 zugelassen.

- Die bestehende Befristung der Zulassung für den Lang-Lkw Typ 2 kann aufgehoben werden. Nach Durchführung weiterer Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) kann nun auch dieser Fahrzeugtyp dauerhaft in Deutschland auf dem Positivnetz fahren.