Schienenlogistik : Neuer Service für mehr Sicherheit
Der zuständigen Eisenbahnbehörde ist alle fünf Jahre eine Prüfbescheinigung über die Überprüfung nach § 19a Eisenbahngesetz vorzulegen.
Die Rail Cargo Group nimmt dabei allen Anschlussbahnbetreibern die Last ab und unterstützt sie auf dem Weg, eine effiziente und nahtlose Schienentransportabwicklung sicherzustellen.
Gemeinsam mit dem Kooperationspartner WS Service bietet Rail Cargo nun folgende Leistungen:
Begehung der Gleisanlage
Durchsicht der eisenbahnrechtlichen Bescheide auf Erfüllung erforderlicher Auflagen
Prüfung der Gleisanlage auf Übereinstimmung mit aktuellen Baugenehmigungs- und Betriebsbewilligungsbescheiden
Erstellung einer Prüfbescheinigung zur Vorlage bei der Eisenbahnbehörde