Schienenlogistik : Neuer Service für mehr Sicherheit

Rail Cargo
© Rail Cargo/ Robert Deopito

Der zuständigen Eisenbahnbehörde ist alle fünf Jahre eine Prüfbescheinigung über die Überprüfung nach § 19a Eisenbahngesetz vorzulegen.

Die Rail Cargo Group nimmt dabei allen Anschlussbahnbetreibern die Last ab und unterstützt sie auf dem Weg, eine effiziente und nahtlose Schienentransportabwicklung sicherzustellen.

Gemeinsam mit dem Kooperationspartner WS Service bietet Rail Cargo nun folgende Leistungen:

Begehung der Gleisanlage

Durchsicht der eisenbahnrechtlichen Bescheide auf Erfüllung erforderlicher Auflagen

Prüfung der Gleisanlage auf Übereinstimmung mit aktuellen Baugenehmigungs- und Betriebsbewilligungsbescheiden

Erstellung einer Prüfbescheinigung zur Vorlage bei der Eisenbahnbehörde