NoVA : WKÖ-Chef will längere Frist bei NoVA-Befreiung von Lieferwägen

portrait Harald Mahrer WKÖ
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Vor fünf Monaten wurde das Ende der Befreiung von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Lieferwägen mit Juli 2021 angekündigt. Nun fürchtet WKÖ-Chef Harald Mahrer, dass die Unternehmer ihre Vorziehkäufe nicht rechtzeitig vor dem Auslaufen der NoVA-Befreiung erledigen können. Aufgrund von Lieferproblemen sollte es daher zu einer Fristverlängerung kommen, fordert Mahrer.

Es gebe hier bereits Gespräche mit der Regierung. Wünschenswert sei eine Verlängerung bis zum Frühjahr 2022, so Mahrer. Als die NoVA-Pläne im Herbst des Vorjahres bekannt wurden, meinte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) damals: „Ich glaube nicht, dass es jemanden überrascht, dass wir Maßnahmen aus dem Regierungsprogramm auch umsetzen.“ Wer gegen die Maßnahme ist, werde daran Kritik üben, unabhängig davon wann die Maßnahme umgesetzt wird.

Die Grünen, die sich für das Ende der NoVA-Befreiung für Lieferfahrzeuge unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht stark gemacht haben, argumentieren unter anderem damit, dass schwere Geländewägen und die immer populäreren Pick Ups für den Privatgebrauch steuerschonend als Firmenwagen angemeldet werden. (apa/red)