Transport-Gesetz : EU knöpft sich mit neuer Richtlinie den Palettentransport vor

Seit einer Woche gilt nun die EU-Richtlinie 2014/47 – und das europaweit. Am 20. Mai trat das neue Gesetz in Kraft und erhöhte damit deutlich die Anforderungen an den Transport auf Paletten. Das ändert sich:
Neuer Test
Mit der neuen Richtlinie muss jede Fracht auf ihre Stabilität geprüft und zertifiziert werden. Das geschieht mittels Beschleunigungstest anhand einer Probepalette auf einer Ladeplattform. Bei dem Test wird die Steifigkeit der Waren auf der Palette bei der Einwirkung horizontaler Trägheitskräfte ermittelt.
Kleiner Toleranzrahmen
Die elastische Verformung des Transportguts darf nach diesem Test zehn Prozent nicht überschreiten. Das Maximum bei der dauerhaften Verformung beträgt fünf Prozent. Die Verpackung darf für einen positiven Test natürlich nicht beschädigt werden.
Bußgeld und Haftung
Noch weniger Elastizität wird sich nur bei der Durchsetzung der neuen Richtlinie zeigen – bei Nichtbeachtung drohen hohe Strafzahlungen. Die Haftung wird allerdings auf den Auftraggeber übertragen. Auch eine Neuerung, denn bisher haftete das Transportunternehmen.
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