Die Fakten zum Lkw-Kartell sind hinlänglich bekannt: Mit Daimler, Iveco, Scania, DAF, Volvo/Renault und MAN wurde den marktbeherrschenden Herstellern von den EU-Wettbewerbshütern wegen der Bildung eines Kartells eine Strafe von insgesamt 3,8 Milliarden Euro aufgebrummt. MAN kam als Kronzeuge straffrei davon.
Die Entscheidung sagt jedoch nichts über einen eventuell entstandenen Schaden aus. Die Kartellanten argumentieren ja, ein solcher sei gar nicht entstanden: Abgesprochen seien nur die Brutto-Preise gewesen.
Für alle Kunden, die das nicht so sahen, war Ende 2017 ein bedeutendes Datum: Hier verjährten alle Ansprüche, die möglicherweise zwischen 1997 und 2002 entstanden. Die im Dezember eingereichte Feststellungsklage wurde den Kartellanten mittlerweile zugestellt, derzeit läuft die Frist für deren Stellungnahme. Unternehmen, die glauben, nach 2002 Lkw zu überhöhten Preisen gekauft oder geleast zu haben (das Kartell wirkte laut Feststellung der EU bis 2011), gibt es nun bis zum 30. Mai 2018 eine zweite Chance, sich einer weiteren Klage anzuschließen. Konkret: Bis dann läuft die Frist, um sich auf truck-damages.com zu registrieren. Danach haben die Unternehmen vier Wochen Zeit, die erforderlichen Dokumente zu übermitteln. Die Kartellentscheidung selbst, betont Sven Bode, sei nicht mehr Gegenstand von Gerichtsverfahren. „Die Entscheidung der EU-Kommission ist für deutsche Gerichte bindend, dahinter zurückgehen können sie also nicht mehr.“