Batterielogistik : Das ist beim Transport und bei der Lagerung von Batterien zu beachten

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In Zeiten der Elektromobilität und der Elektrifizierung steigt der Bedarf an Batterien, da sie als Hauptspeicher für Strom dienen – jedoch gestaltet sich das logistische Handling dieser besonders aufwendig. Bei der logistischen Abwicklung ist eine Vielzahl an Aspekten zu berücksichtigen und stellt Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Während Batterien nach ADR-Regelungen als Gefahrgut auf der Straße transportiert werden, gelten bisher keine definierten Regelungen für die Lagerung. Bisweilen bestehen für die Lagerung keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Dennoch sind die Gefahren, die von Batterien in der Lagerung ausgehen, nicht zu unterschätzen. Durch fehlerhafte Handhabung (Stöße/Herunterfallen) oder Defekte der Batterien können große Schadensereignissen entstehen. Dieser Sachverhalt ist Logistikdienstleistern und Versicherungen bewusst, weswegen die Anforderungen, trotz fehlender öffentlich-rechtlicher Regelungen, an die Lagerung von Batterien hoch sind.

Kapazitäten von geeigneten Lagerflächen für Batterien begrenzt

Durch die Energiewende und der zunehmenden Elektrifizierung steigt der Bedarf vor allem an großen und kleinen Lithium-Ionen-Batterien und dementsprechend geeigneter Lagerflächen. Geeignete Immobilien für die Lagerung sind knapp, da die Ertüchtigung oder der Bau solcher Flächen ein hohes Risiko aufgrund sich ändernder baulicher Anforderungen für die Betreiber mit sich bringt. Bei der Logistik-Ausschreibung für die Lagerung müssen entsprechende Aspekte berücksichtigt werden, um eine wirtschaftlich attraktive Lösung zu erhalten.

Da die Anforderungen an die Lagerung von Batterien nicht eindeutig gesetzlich geregelt sind, hängen diese häufig von den spezifischen Anforderungen der Versicherungen und Eigentümern der Immobilen und Dienstleistern ab. Dies führt zu einer hohen Variabilität in den Sicherheitsmaßnahmen und kann für eine Logistikausschreibung eine große Herausforderung darstellen.

Die Logistikausschreibung sollte dementsprechend in 3 Phasen erfolgen: Die erste Phase umfasst eine detaillierte Anforderungserfassung und Ausschreibungsvorbereitung, Phase Zwei Durchführung und Verhandlung und schlussendlich Nachbereitung und Vertragsschluss.

Wichtige Aspekte bei Vorbereitung Logistikausschreibung für Batterien

Eine Ausschreibung für Transport- und/oder Lagerdienstleistungen benötigt eine detaillierte Vorbereitung, um einen kompetenten Logistikpartner finden und in Zukunft auftretende Kosten durch eine unzureichende Vorbereitung vermeiden zu können. In der Vorbereitung der Logistikausschreibung müssen Unternehmen zunächst alle relevanten Daten und Anforderungen für die Lagerung der Batterien aufbereiten. Hierzu gehören u.a.

- Produktspezifikationen wie Batterieart, Größe und Gewicht und Kapazität und Leistung,
- Gefahrgutklassifizierung wie spezifische UN-Nummern für die jeweiligen Batterietypen, Einstufung nach Gefahrgutklasse gemäß ADR oder anderen relevanten Vorschriften, Bestimmung der Wassergefährdungsklasse der in den Batterien enthaltenen Gefahrstoffe sowie abzuleitende Maßnahmen wie flüssigkeitsdichte Böden und Löschwasserrückhaltemaßnahmen und eine Sammlung sicherheitsbezogener Informationen zu den einzelnen Artikeln in Sicherheitsdatenblättern.
- Mengen- und Volumenangaben wie die Anzahl der Batterien und das Volumen der Sendungen.
- Lageranforderungen wie notwendige Lagerbedingungen, Sicherheitsmaßnahmen, deren Frequenz und spezielle Ausrüstung
- Lagerstandort wie etwa die Entfernung zu Produktionsstätten und Distributionszentren, Verkehrsanbindung und die Möglichkeit des Aufsplittens von Lagerbeständen zur Risikominimierung

Durchführung der Logistikausschreibung für Batterien

Nachdem alle für die Logistikausschreibung relevanten Informationen erhoben wurden, kann die Suche von potenziellen Kandidaten und die Aufnahme dieser in eine Longlist erfolgen. Hierbei ist wichtig, dass der Umkreis des gewünschten Lagerstandortes großzügig gewählt wird. Durch die Knappheit an geeigneten Lagerflächen müssen sich Unternehmen auch auf Standorte außerhalb des gewünschten Suchgebiets einstellen. Nach Fertigstellung der Longlist mit allen identifizierten Kandidaten sollte zunächst eine Verschwiegenheitserklärung (NDA) mit diesen erfolgen. Im Anschluss können Ausschreibungsunterlagen an die Kandidaten versendet werden. Im weiteren Zuge erfolgen eine Auswertung der Angebote hinsichtlich Kosten und Qualität, um aus dem Ergebnis eine Shortlist der engeren Auswahl abzuleiten. Mit diesen sind Besichtigungen vor Ort und Verhandlungen durchzuführen. Zudem sind während der Verhandlungen mit Logistikdienstleistern Sicherheitskonzepte umfassend zu evaluieren, wie bspw. bestehende und geplante Brandschutzmaßnahmen, Wärmebild-Überwachung und bauliche Maßnahmen wie Brandabschnitte, um neben der Erzielung von wirtschaftlich attraktiven Angeboten auch diese mit den geringsten Risiken zu selektieren.

Nachbereitung und Vertragsschluss

In der Vertragsgestaltung mit Logistikdienstleistern sind vor allem die Themen Haftung und Versicherung ein essenzieller Faktor. Es ist wichtig, präzise in den Vertragsunterlagen festzulegen, welche Partei für welche Risiken und Schäden verantwortlich sind und welche Haftungsausschlüsse bzw. Haftungshöchstgrenzen bestehen. Zudem sollte eine Haftungshöchstgrenze je Schadensfall festgelegt werden, um das finanzielle Risiko für beide Parteien kalkulierbar zu halten. Zusätzlich sollten Haftungsregelungen zu Schäden, die durch den Dienstleister beauftragte Dritte verschuldet wurden (bspw. Sub-Unternehmer) im Vertrag mitberücksichtigt werden. Eine Haftung nach den allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sollte bei einem hohen Lagerbestandswert ausgeschlossen werden, da die Haftungssumme im Schadensfall deutlich geringer ausfällt und hohe Verluste entstehen können. Hierbei ist jedoch mit höheren Kosten aufgrund der Weitergabe der Versicherungskosten durch den Dienstleister zu rechnen. Hinsichtlich der Versicherung sollten vor allem die Transport- und Lagerversicherung abgestimmt sein. Auch die Höhe der Deckungssummen sollten im Vertrag festgehalten werden, sofern die Versicherung durch die Versicherung des Logistikdienstleisters übernommen wird. Hierbei ist es wichtig, den maximal zu versichernden Lagerbestandswert zu kalkulieren, um eine ausreichende Versicherung für die Ware zu gewährleisten. Dabei sollten auch mögliche Veränderungen im Lagerbestandswert im mittelfristigen Zeithorizont mitberücksichtigt werden.

Da diese Aspekte das Risiko bergen, vermeintlich sichere Geschäftsabschlüsse zu gefährden, sollten Unternehmen parallel mit mehreren Logistikdienstleistern in Vertragsverhandlungen treten, um jederzeit eine alternative Lösung sicherzustellen.

Die Logistikausschreibung für Batterien erfordert eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Es ist zudem essenziell in der Vertragsverhandlung die Aspekte Haftung und Versicherung im Detail zu berücksichtigen und abzustimmen, um im Schadensfall bestmöglich abgesichert zu sein und hohe Kosten zu vermeiden.

Über die Autoren:
Gereon Küpper ist Partner bei Höveler Holzmann Consulting, Johann Riedlberger ist Manager bei Höveler Holzmann Consulting.