Corona-Krise : Frankreichs Justiz steigt Amazon auf die Füße

Ein Gericht in Nanterre gab am Dienstag einer Klage von Gewerkschaftsvertretern statt, wonach Amazon zunächst die Coronarisiken für die Arbeiter in Lagerhallen überprüfen müsse.
Währenddessen dürfe der Onlinehändler nur Lebensmittel sowie Hygieneartikel und Medizinprodukte vertreiben. Andernfalls drohe dem Unternehmen eine Strafe von einer Million Euro.
Kritik an mangelnder Sicherheit
Die Regelung greife für zunächst einen Monat, hieß es in dem Urteil, das der Nachrichtenagentur AFP vorlag. Amazon habe den Sicherheits- und Gesundheitsverpflichtungen gegenüber seinen Angestellten in den Lagerhallen nicht ausreichend Rechnung getragen, erklärten die Richter.
Die Gewerkschaft SUD hatte gegen den Konzern geklagt und zudem die Schließung sämtlicher Lagerhallen in Frankreich gefordert, da in diesen inmitten der Pandemie mehr als hundert Angestellte zugleich arbeiteten. In diesem Punkt folgten die Richter der Gewerkschaft jedoch nicht. (apa/afp/red)
Update:
Laut dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hat sich Amazon nun dazu entschlossen, seine Standorte in Frankreich vorübergehend zu schließen. Laut der Nachrichtenagentur dpa habe Amazon verlautbart: „Diese Woche werden wir die Mitarbeiter unserer Verteilzentren bitten, zuhause zu bleiben.“