Urteil : Gericht erklärt Fahrverbote für rechtens

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärt heute die Diesel-Fahrverbote in Städten für rechtens. Deutsche Städte dürfen künftig zur Luftreinhaltung Straßen sperren und die Zufahrt untersagen. Voraussetzung dafür ist, dass die Stickoxid-Grenzwerte überschritten werden. Für Euro 4-Norm-Fahrzeuge gilt das Gesetz sofort. Für jüngere Diesel-Fahrzeuge soll die Novelle ab Sommer 2019 gelten, bis dahin genießen sie noch eine Schonfrist.
Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf, beides Städte mit besonders hohen Stickoxid-Werten, hatten die Möglichkeit nach dem Fahrverbot gefordert. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zweifelten an der Umsetzbarkeit. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte nun aber, dass auch ohne eine bundeseinheitliche Regelung die Umsetzung möglich sei. Laut der Medienagentur Reuters befinden sich die Aktien vieler Autobauer bereits im freien Fall.
Der deutsche Bundesverband Paket und Expresslogistik bedauert laut Pressemitteilung das Urteil. Kurier-, Express- und Paketfahrzeuge seien unmittelbar von dem drohenden Verbot betroffen, worunter die Grundversorgung des Handels und der Haushalte in den Städten leiden werden würde. Der Bundesverband betont, dass die Luftreinhaltung auch KEP-Dienstleistern ein großes Anliegen, ein Fahrverbot aber keineswegs die Lösung sei. Das Umsatteln auf beispielsweise Elektrofahrzeuge brauche eben seine Zeit, die Anschaffungskosten sind hier noch sehr hoch.
Der Bundesverband Paket und Expresslogistik befürchtet einen Verlust der Wettbewerbsfähigkeit und Ausweichverkehre. Vorsitzender Florian Gerster fordert von der Politik nun gezielte Förderungen alternativer Antriebe und der dafür benötigten Infrastrukturen.