Innovation : Können wir Drohnen überhaupt noch weiterentwickeln?

package drone cargo technology shipping box delivery transportation vehicle aerial industry fast copter fly business unmanned city shipment logistic innovation cardboard sky flight transport helicopter aircraft distribution urban town robot uav air device service flying modern drone delivery 3d render package drone cargo technology shipping box delivery transportation vehicle aerial industry fast copter fly business unmanned city shipment logistic innovation cardboard sky flight transport helicopter aircraft distribution urban town robot uav air device service flying modern drone delivery 3d render
© tiero - stock.adobe.com

Es ist knapp drei Jahre her, da meldete Amazon das Patent für ein Warenlager in der Luft an. Auf fast 14.000 Metern Höhe soll ein Zeppelin-ähnliches Hauptschiff von kleineren Schiffen mit Produkten beliefert werden, Drohnen wiederum liefern die Produkte in die Welt darunter aus. Dazu wurden noch einige andere Patente eingereicht und auch genehmigt – etwa eines für ein Abhörsystem der Drohnenmotoren, um das Flugverhalten abzuändern, falls diese zu laut schwirren; und auch eines für ein Verfahren, das die Drohnen während des Flugs ihre eigene Energie mit Propellern herstellen lässt.

Passiert ist von alledem freilich noch nichts. Dass Jeff Bezos, CEO von Amazon, kleine Drohnen für die Zustellung von Sendungen ankündigte, ist mittlerweile auch schon fünf Jahre her und auch die sehen wir noch nicht den Himmel surrend verdunkeln. Doch auch für diese unbemannte Luftlieferung hat der Riese im Onlinehandel damals das Patent bekommen.

„Idee allein reicht nicht“

Was bedeutet nun aber die Patentanmeldung solcher Ideen? Darf nun niemand anderer Drohnen in der Lieferung einsetzen? Und wieso durfte Amazon das Konzept überhaupt anmelden? Die Drohne selbst gab es schließlich schon früher und wurde auch von jemand anderem erfunden.

Den Weg des Patents zu erklären, beginnt mit einer Klarstellung: „Eine Idee allein kann auf jeden Fall nicht angemeldet werden“, erklärt der Experte einer Wiener Patentanwaltskanzlei auf Nachfrage von dispo. Vielmehr macht ein technisches Merkmal die Patentwürdigkeit aus. Im Fall von Amazon vor fünf Jahren würde das also bedeuten, dass der Konzern überzeugend erklären musste, wie sie Drohnen so weiterentwickelt haben, dass sie gut zwei Kilo schwere Pakete tragen und verlässlich ausliefern können. Einen Prototyp mussten sie dafür noch nicht vorlegen können, die genaue technische Ausarbeitung der Idee jedoch schon.

„Die dritte Dimension wird nicht genutzt“

Der Automobilzulieferer ZF mit Sitz im deutschen Friedrichshafen hat diesen Winter als erstes deutsches Unternehmen die Genehmigung erhalten, Drohnen auf seinem Werksgelände einzusetzen. Die kleinen unbemannten Fluggeräte fliegen wichtige Ersatzteile hin und her. Das scheint ein sinnvolles Einsatzgebiet zu sein – schließlich werden Ersatzteile meist sehr schnell benötigt und der direkte Weg durch die Luft ist der schnellste. Und trotzdem: „Die dritte Dimension bleibt in der Intralogistik bislang weitgehend ungenutzt. Die Transportwege sind allesamt flurgebunden“, so Benjamin Fritzsch, Projektingenieur am Institut für Integrierte Produktion Hannover. Das IPH möchte nun in einem Forschungsprojekt eine systematische Aufstellung von Drohnen für den Materialtransport machen – denn eine solche Einsicht in den Markt gebe es derzeit einfach noch nicht.

Liegt es vielleicht an dieser Unübersichtlichkeit, dass noch nicht mehr Drohnen in der Intralogistik eingesetzt werden? Die meisten Menschen werden bei dem Begriff wohl tatsächlich an Kameraflüge oder eben Ideen zur Paketaustragung denken. Dabei haben all diese Einsatzgebiete nur den Überbegriff Drohne gemein – wie sie verwendet werden können, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Größere Drohnen etwa können mehr Gewicht tragen; ab einer gewissen Größe sind sie aber in Lagern nicht mehr gut einsetzbar.

https://youtu.be/7aYHKq3pwfE

Das Konzept Drohne zu einem bestimmten Zweck einfach nur etwas kleiner oder größer ausführen zu wollen, würde am Patentamt übrigens gar nicht durchgehen. Vielmehr müssen drei Punkte begründbar sein – dass es gewerblich anwendbar, neu, und schließlich noch erfinderisch ist. Neu bedeutet, das Konzept muss ein Merkmal haben, das so noch nicht gezeigt wurde. Der Patent-Experte gibt ein Beispiel: „Irgendwann hat jemand einen Stift erfunden, der gleichzeitig ein Laserpointer ist. Es gab bis dahin schon Stifte und auch Laserpointer – doch die Kombination war neu.“ Der Antragsteller musste damals also keinen neuen Stift erfinden und auch nicht die Laserpointer-Technik verändern – er musste aber erklären können, dass die Kombination machbar, allerdings auch nicht zu einfach zu bewerkstelligen ist. Wäre sie nämlich technisch zu einfach gewesen, wäre sie auch nicht erfinderisch und damit der dritte Punkt nicht erfüllt.

Ab wann ist etwas neu?

Ein Patent steckt also oft einfach in der Kombination zweier Dinge, die bereits existieren. Man stelle sich eine Drohne in einem Lager vor. Sie hat einen Barcode-Leser integriert, um Artikel für die Inventur scannen zu können. Beides gab es vorher schon – doch die Kombination und neue Konfiguration war neu. Mittlerweile setzen schon einige Unternehmen Inventur-Drohnen in ihren Hochregallagern ein, ein Hersteller ist zum Beispiel Linde Material Handling mit seiner Flybox. Durchgesetzt haben sich die fliegenden Mitarbeiter aber noch nicht. Und im Massentransport sieht etwa das Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik die Geräte frühestens 2030. Der aktuelle Stand der Technik hätte einfach noch nicht die Probleme der Akkuleistung und Gewichtsgrenze gelöst.

War Amazon also zu optimistisch, als der Konzern das Patent zum fliegenden Warenlager 2016 anmeldete? Wohl eher war es einfach ein geschickter Schachzug, sich eine Idee zu sichern, die rein technisch erklärbar war – ob etwas umgesetzt wird, ist immer eine andere Frage. Nur zehn bis 15 Prozent der Patente werden überhaupt erteilt, sagt Karl Prodinger, technischer Berater auf dem Gebiet. Davon wiederum kämen nur zehn Prozent auf den Markt, und hier würden wiederum nur zwei Prozent längerfristig am Markt überleben. „Die wenigsten Patente leben auch nur 20 Jahre“, so Prodinger.

Eine Wirkung haben sie natürlich trotzdem – das Patent stattet mit gewerblichen Schutzrechten aus, dem Verbietungsrecht oder auch Ausschließlichkeitsrecht. Denn auch, wenn der Patentinhaber seine Idee nie in die Tat umsetzt, kann er wenigstens sicher verhindern, dass niemand anderer sie auf den Markt bringt. Manche würden auch einfach eine „Nebelgranate“, wie Prodinger es formuliert, beabsichtigen, also die Verunsicherung des Mitbewerbs. „Damit der sich zurückhält. Das bringt dem Anmelder einen Zeitvorsprung.“ Wobei der Patentinhaber sehr wohl anderen die Umsetzung gewähren darf – vermutlich meistens für Geld. Wir könnten also schon alle Drohnen-Lager in der Luft bauen. Wir müssten nur vorher Amazon fragen. Und vermutlich bezahlen.

Folgen Sie der Autorin und dispo auch auf Twitter!