Schienenverkehr : Finanzierung der Schienen-Control wird neu geregelt

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Die Finanzierung der Regulierungsbehörde Schienen-Control wird ab dem kommenden Jahr neu geregelt. Künftig sollen sich die Kostenbeiträge österreichischer Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht mehr an anteilsmäßigen Benützungsentgelten orientieren, die an Wegeentgelten anknüpfen, sondern anhand der zurückgelegten Zugkilometer berechnet werden. Das geht aus einer Verordnung des Verkehrsministeriums hervor.

Bemessungsgrundlage der Beiträge von Eisenbahnunternehmen war bisher das in einem Jahr geleistete Wegeentgelt (Infrastruktur-Benützungsentgelt). Der Anteil der einzelnen Eisenbahnverkehrsunternehmen am Finanzierungsaufwand der Schienen-Control wurde dabei durch einen eigenen Aufteilungsschlüssel errechnet. Da es aber die Möglichkeit gebe, die Benützungsentgelte zu senken, sei dies nicht mehr sachgemäß. Dies könne nämlich zur Folge haben, dass die Finanzierung gefährdet werde, heißt es in den Erläuterungen zur Verordnung.

Die Berechnung der Beiträge soll daher künftig an dem Verhältnis der zurückgelegten Kilometer pro Kalenderjahr anknüpfen. Der Kostenanteil darf dabei den Betrag von 2 Cent pro Kilometer nicht übersteigen. Mit der Novelle soll die Finanzierung der Schienen-Control dauerhaft sichergestellt werden.

Aufgabe der Schienen-Control ist es, für einen diskriminierungsfreien Zugang zum Bahnnetz zu angemessenen Preisen zu sorgen. Um dies sicherzustellen, führt die Schienen-Control Kommission als unabhängige weisungsfreie Verwaltungsbehörde Verfahren, in denen sie Bescheide erlassen kann. Weiters übt sie eine Aufsichtsfunktion für die Entschädigungsrechte der Fahrgäste aus.