Was sind die wesentlichen Eckpunkte der österreichischen CO2-Steuer?
Harald Galla Angedacht wird die Einführung einer nationalen CO2-Steuer – konkret heißt es nationales Emissionszertifikatehandels Gesetz. Besteuert wird das Inverkehrbringen von bestimmten Energieträgern, betroffen von der CO2-Steuer sind Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle und Kerosin. Anwendbar ist die neue CO2 Steuer für Perioden ab 1. Juli 2022. Steuerschuldner ist im Regelfall der sogenannte Handelsteilnehmer. Dies ist derjenige, der diese Energieträger in Verkehr bringt, wie beispielsweise der Hersteller oder der Importeur. Der Verwender – also beispielsweise ein Unternehmer, der LKW betankt, ist grundsätzlich nicht der Steuerschuldner.
Können Sie einen Überblick zur konkreten Berechnung geben?
Galla Die CO2-Steuer beträgt im Jahr 2022, also ab 1. Juli 2022, 30 Euro pro Tonne CO2 und soll dann in 2023 auf 35 Euro, in 2024 auf 45 Euro und schlussendlich in 2025 auf 55 Euro steigen. Je nach Energieträger ist eine fixe Umrechnungsformel vorgesehen. Für handelsüblichen Diesel - mit Beimischung biogener Stoffe von mehr als 6,6 Prozent - bedeutet dies, dass die CO2-Steuer ab 1. Juli 2022 7,5 Cent pro Liter beträgt. Die CO2-Steuer steigt dann an und erreicht 2025 13,75 Cent pro Liter. Diese Beträge sind Nettobeträge, das heißt an der Zapfsäule kommt noch 20 Prozent Umsatzsteuer dazu.
Welche unterschiedlichen Phasen wird es geben?
Galla Im Zeitraum 2022 bis 2025 gibt es die sogenannte Fixpreisphase. Der Preis pro Tonne CO2 ist fix im Gesetz vorgegeben. Hinsichtlich von bestimmten Meldepflichten für den Handelsteilnehmer, bzw. den Steuerschuldner, wird die Fixpreisphase in die Einführungsphase und die Übergangsphase unterteilt. Während in der Einführungsphase für den Handelsteilnehmer noch vereinfachte Vorschriften zur Überwachung und Meldung der Treibhausgasemissionen gelten, wird dies in der Übergangsphase ab 2024 strenger. In der Übergangsphase muss dann ein Überwachungsplan vorgelegt werden, der von der Behörde genehmigt werden muss. Daneben müssen Treibhausgasemissionsberichte erstellt werden, die auch von einer unabhängigen Stelle zu prüfen sind.
Ab 2026 ist der Übergang zur Marktphase geplant. Hier wird der CO2-Preis dann nicht mehr vom Gesetz fix vorgegeben sondern ergibt sich aus dem Markt.
Welche Befreiungen und Entlastungsmaßnahmen gibt es für Unternehmen?
Galla Das Gesetz stellt darauf ab, dass der Verbrauch von Energieträgern durch Unternehmen, die dem EU-Emissionshandelssystem unterliegen – also zum Beispiel bestimmte Industrieanlagen der Eisenindustrie, Zementindustrie, Papierindustrie, nicht doppelt besteuert werden soll. Wird ein Energieträger in das EU-Emissionshandelssystem bereits einbezogen, ist dieser insoweit von der österreichischen CO2-Steuer befreit. In den ersten Jahren wird auch die Verwendung für bestimmte Zwecke befreit, wie etwa die Verwendung von Erdgas zur Erzeugung von elektrischer Energie.
Liegt keine Befreiung vor, so kann eine Entlastung geprüft werden. Um zu vermeiden, dass Produktionsstätten ins Ausland verlagert werden, wird für bestimmte Wirtschaftszweige eine Entlastung nach der Carbon Leakage Regelung gewährt. Für diese begünstigten Wirtschaftszweige – das betrifft etwa die Herstellung von Zement, die Erzeugung von Roheisen, die Herstellung von Zucker oder Chemiefasern etc., kann eine Erstattung zwischen 65 und 95 Prozent der Mehrkosten gewährt werden. Die gewährte Entlastung ist aber nachweislich zu 80 Prozent (2022 und 2023 zu 50 Prozent) in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren.
Daneben gibt es die Härtefallregelung. Für Unternehmen, dessen Anteil der Kosten für Energieträger mehr als 15 Prozent der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten ausmacht, kann ebenfalls eine Entlastung gewährt werden. Die Entlastung kann 50 Prozent oder 95 Prozent der über 15 Prozent bzw. 20 Prozent liegenden Mehrbelastung betragen. Auch in diesem Fall müssen die Unternehmen die gewährte Entlastung nachweislich überwiegend in Klimaschutzmaßnahmen investieren und einen Energieaudit durchführen. Ebenfalls eine Entlastung wird für den Agrardiesel gewährt.
Alle Entlastungmaßnahmen haben gemeinsam, dass es eine budgetäre Obergrenze gibt. Wird diese erreicht, wird die Entlastung für alle aliquot gekürzt.
Haben Sie eine konkrete Case Study, die das Thema in der Realität abbildet?
Galla Für ein Unternehmen, dass Diesel (für die LKW), Strom (für die Lagerlogistik) und Erdgas bezieht kann dies Folgendes an Mehrkosten bedeuten: Eine Mehrbelastung für Diesel von 7,5 Cent pro Liter ab Juli 2022 (steigt auf bis zu 13,75 Cent bis 2025). Eine Mehrbelastung von Erdgas von ca sechs Cent pro m³ ab Juli 2022 (steigt auf etwa elf Cent pro m³ bis 2025). Strom ist aktuell nicht Gegenstand der nationalen CO2 Steuer.
Können Unternehmen mit Zertifikathandel Geld machen?
Galla Während der Fixpreisphase 2022 – 2025 sind die Zertifikate nicht frei handelbar.