E-Commerce : Behörde skeptisch gegenüber AGB-Änderungen bei Amazon

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Trotz der angekündigten Änderungen der Geschäftsbedingungen (AGB) für den Amazon-Marktplatz will die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) weiter die Bereiche Kommunikation und Logistik beobachten. Sollten die Änderungen nicht den gewünschten Erfolg bringen, behält sich die BWB weitere Ermittlungen vor, kündigte die Behörde am Mittwoch an. Der Handelsverband begrüßte die "wesentlichen AGB-Änderungen".

Österreichische Online-Händler hatten in der Vergangenheit zahlreiche Geschäftspraktiken rund um den Amazon-Marktplatz kritisiert. Der Handelsverband - eine freiwillige Interessensvertretung der großen Händler in Österreich - brachte Ende 2018 eine Beschwerde gegen den Amazon-Marktplatz bei der Wettbewerbsbehörde ein. Der Handelsverband zeigte sich mit den freiwilligen Änderungen der Geschäftsbedingungen durch Amazon zufrieden. "Damit sind wir unserem Ziel, einen fairen Marktplatz für alle Händler und Konsumenten sicherzustellen, einen entscheidenden Schritt näher gekommen", so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will am Mittwoch in einer Aussendung. Kleine und mittlere Unternehmen aus Österreich exportierten 2018 über Amazon Produkte im Wert von rund 300 Mio. Euro, teilte der US-Konzern im Mai mit.

Die BWB befragte im Frühjahr 400 der umsatzstärksten österreichischen Marktplatzhändler des "Amazon.de"-Marktplatz schriftlich und telefonisch. Mehr als 80 Prozent der angeschriebenen Händler retournierten die Unterlagen. Die Marktbefragung habe die Abhängigkeit der Marktplatzhändler von Amazon gezeigt, so das Resümee der Wettbewerbshüter. Die befragten Marktplatzhändler sehen kaum relevante Alternativen um ihre Kunden zu erreichen und würden auch bei spürbaren Gebührenerhöhungen durch Amazon den Marktplatz Großteils nicht verlassen oder wechseln. Ein großer Teil der befragten Marktplatzhändler verkauft ausschließlich oder fast nur auf Amazon. Relevant sind der eigene Webshop, der stationäre Handel und andere Onlinehandelsplattformen nur für wenige Händler.

Die Händlerbefragung hat außerdem ergeben, dass offenbar ein großes Problem der Marktplatzhändler die Kommunikation mit Amazon ist. Deswegen hat die BWB Amazon empfohlen, in seinen Geschäftsbedingungen einen Ansprechpartner zu benennen, an den sich die Händler unmittelbar wenden können. "Diese Empfehlung hält die BWB ausdrücklich aufrecht, da sie darin eine Maßnahme zur nachhaltigen Beseitigung dieses Problems sieht", betont die Behörde. (apa/red)

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