Klimaschutz : Klimafreundliche Mobilität auf Überholspur

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Zuletzt wurden 37.000 Tonnen Kraftstoffe auf Palmölbasis pro Jahr nach Österreich importiert, um als Biokraftstoff verkauft zu werden. Durch eine Novelle der Österreichischen Kraftstoffverordnung ist eine Anrechnung dieses palmölbasierten Kraftstoffs als Biokraftstoff ab 1. Juli nicht länger möglich. „Für die Herstellung von Palmöl wird im großen Stil Regenwald abgeholzt und unberührte Natur zerstört. Damit ist jetzt Schluss. Ab 1. Juli gilt Kraftstoff aus Palmöl in Österreich nicht mehr als Biokraftstoff. Damit sind wir Vorreiter in Europa, schützen den Regenwald und unser Klima“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Im Verkehrsbereich sind in Bezug auf den Klimaschutz besonders große Herausforderungen zu bewältigen. Das liegt auch am Trend zu immer größeren und somit schwereren Fahrzeugen mit hohem CO2-Ausstoß - Stichwort SUVs und Pick-Ups, deren Anteil 2019 bereits bei rund 32 Prozent lag. Mit der Reform der NoVA wird dieser Entwicklung nun gegengesteuert. Klimafreundliche und emissionsfreie Autos zahlen keine NoVA, schwere und besonders klimaschädliche Fahrzeuge künftig deutlich mehr.

„Mit der zielgerichteten Überarbeitung der Normverbrauchsabgabe wollen wir hier eine Trendumkehr schaffen. Besonders CO2-intensive und damit klimaschädliche Autos werden ab 1. Juli empfindlich teurer. Gleichzeitig konnten wir die Förderungen für E-Mobilität weiter aufstocken, und damit ist klimafreundliches Autofahren so attraktiv wie nie“, hält Gewesseler fest. Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird beim Auto-Kauf einmalig fällig, ab 1. Juli wird der Ankauf besonders klimaschädlicher Fahrzeuge spürbar teurer.

Konkret wurde bei der NoVA-Überarbeitung der CO2-Freibetrag pro Kilometer abgesenkt, der CO2-Malus verschärft und erstmals werden alle Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen NoVA-pflichtig - also auch SUVs, Pick-ups und Vans, die bisher als Klein-LKW befreit waren. Gleichzeitig sind emissionsfreie und besonders emissionsarme Fahrzeuge von der NoVA gänzlich ausgenommen. Für kleine Pkw bedeutet die NoVA-Reform in der Regel keine Veränderung. (apa/red)