Sicherheit im Lager : Das gilt es bei der jährlichen Regalinspektion zu beachten

Meta-Regalbau
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Der Einsturz eines Regals gehört zu den schwersten Unfällen, die in einem Lager passieren können. Selbst die kleinste Beschädigung am Regal kann Auslöser für ein Unglück sein. Das Risiko für derartige Schäden ist in Logistiklagern sehr groß, da die ständige Kommissionierung die Regale stark beansprucht. Auch kommen vermehrt Hubwagen und andere Flurfördergeräte wie Stapler zum Einsatz. Um Schäden durch etwaige Zusammenstöße zu verhindern, nutzen Lagerbetreiber verschiedene Schutzvorrichtungen wie z. B. Eck-, Wand oder Anfahrschutze. Um allerdings ausschließen zu können, dass es zu Zwischenfällen kommt, müssen Fachleute regelmäßig Regalinspektionen durchführen. Die Vorgaben für diese Kontrollen sind in der Regalinspektionspflicht nach DIN EN 15635 sowie in der Betriebssicherheitsverordnung und im Arbeitsschutzgesetz festgehalten.

Die Inspektionspflicht gilt für Schwerlastregale; die Regalinspektionspflicht nach DIN EN 15635 gibt dabei unter anderem vor, wie und in welchen Intervallen die Regale zu überprüfen sind.

So ist etwa das Tragwerk nur für eine „sorgfältige und richtige“ Benutzung ausgelegt. Das heißt, es dürfen keine zusätzlichen Kräfte oder Stoßbelastungen auf die Regale einwirken. Diese könnten beispielsweise durch eine Fehlbedienung wie eine Überschreitung der maximalen Traglast entstehen. Kapitel 9 der europäischen Norm fordert aus diesem Grund regelmäßige Kontrollen durch die Betreiber.

Dabei sind drei verschiedene Arten der Prüfung und deren Intervalle definiert. Grundsätzlich unterscheidet die Norm zwischen sofortiger Meldung, Sichtkontrolle und Experteninspektion. Wird ein Schaden an einem Regal direkt nach Verursachung kommuniziert, nennt es sich „sofortige Meldung“. Die „Sichtkontrolle“ umfasst eine regelmäßige, meist wöchentliche Überprüfung der Regalanlage. Diese führt ein in der Regalprüfung unterwiesener Mitarbeiter durch und fertigt anschließend ein Ergebnisprotokoll an. Die „Experteninspektion“ beschreibt eine ausführliche Überprüfung der kompletten Regalanlage. Mindestens einmal alle zwölf Monate muss ein Regalinspekteur alle Regale und deren Zustand überprüfen.

Drei Kategorien für die Schwere des Schadens

Wenn bei einer Regalinspektion eine Beschädigung auffällt, wird sie einer von drei Schadensklassen zugeordnet. Dabei kommt ein Ampelsystem zum Einsatz. Zur grünen Gefahrenstufe zählen Schäden, die keine Beeinflussung der Tragfähigkeit nach sich ziehen. Der Kontrolleur vermerkt diese Schäden und überprüft sie bei der nächsten Inspektion erneut. Bei einer schwerwiegenderen Beschädigung spricht man von der gelben Gefahrenstufe. Im Gegensatz zur grünen Stufe ist in diesem Fall eine Reparatur notwendig. Diese muss, sobald es möglich ist, erfolgen. Dafür muss das Regal entlastet werden. Neue Einlagerungen sind erst nach Abschluss der Instandsetzung wieder zulässig. In der roten Gefahrenstufe sind die Schäden so massiv, dass eine sofortige Entlastung des Regals erfolgen muss. Die Sicherheit ist nicht mehr gewährleistet. Bis zur Reparatur bleibt es außer Betrieb.

Austausch statt Reparatur

In der europäischen Norm DIN EN 15635 wird dazu geraten, schadhafte Regalbauteile gegen Originalteile auszutauschen – ansonsten entfällt die Gewährleistung des Herstellers. Änderungen an einer Regalanlage sollten dabei immer nach dem aktuellen Stand der Technik erfolgen. Der Grund: Das Tragwerk muss nach der Instandsetzung wieder die ursprünglich festgelegte Trag- und Gebrauchssicherheit aufweisen. Ein Austausch gewährleistet diese Anforderung. Nach einer Reparatur oder der weiteren Verwendung von „gerichteten“ Bauteilen können die Sicherheitseigenschaften vom Hersteller und die Tragfähigkeit des Regals nicht mehr zu 100 % nachgewiesen werden. Eine sichere und gefahrlose Bedienung ist nicht mehr gewährleistet.

Bei Änderungen der Regalanlage fallen des Weiteren zusätzliche Pflichten für den Betreiber des Lagers an. Kapitel 7 der DIN EN 15635 gibt vor, dass bei sämtlichen Änderungen der Regalhersteller oder ein geeigneter Fachmann zurate zu ziehen ist. Weiterhin müssen etwaige Empfehlungen dieser beiden Parteien befolgt werden. Das beinhaltet Aussagen zur Machbarkeit und zum Ablauf des Umbaus. Ein Regalinspekteur rät in der Regel immer zu einem Austausch anstatt zu einem Umbau.