Transparente Lieferkette : EU präsentiert Vorschlag für europaweites Lieferkettengesetz

Mashup der Weltkarte, Andeutung einer Lieferkette
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Zahlreiche Presseaussendungen werden am 23.2. zum Thema Lieferkettengesetz versandt, denn heute stellte die EU nach drei Verschiebungen einen Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vor. Nachdem das Thema lange besprochen wurde, sind Frankreich und Deutschland bereits vorgeprescht und haben ein solches umgesetzt.

In Österreich ist das noch kein Thema. Zwar begrüßt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck die Pläne der EU-Kommission für ein strengeres Lieferkettengesetz, will sich eine entsprechende Richtlinie aber "sehr genau ansehen". Viele Unternehmen nähmen ihre Verantwortung im Bereich der Menschenrechte schon jetzt wahr, sagte Schramböck am Mittwoch am Rande einer Pressekonferenz. Es gelte, auf bereits bestehenden Gesetzen aufzubauen, so die Ministerin.

Man müsse vermeiden, ein "Bürokratiemonster" zu kreieren, sagte Schramböck, denn darunter würden letztendlich vor allem kleinere und mittlere Unternehmen leiden. "Der österreichische Mittelstand ist auch zu schützen, das ist ein Gut für sich", sagte sie.

Mit dem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission sollen Firmen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie nicht darauf achten, dass ihre Lieferanten sich an bestimmte Mindeststandards halten. In einem Entwurf heißt es, dass Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro pro Jahr betroffen seien. Für Branchen mit einem hohen Risiko für Verstöße gegen Arbeits- und Umweltstandards, etwa der Bekleidungs-, Schuh-, Lebensmittel- und Chemieindustrie, soll die Grenze bei 250 Beschäftigten liegen.

Für die Wirtschaftskammer (WKÖ) sei der vorgelegte Entwurf zum EU-Lieferkettengesetz ein "untaugliches Mittel" und für Unternehmen "in der Praxis nicht umsetzbar", so WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf in einer Aussendung. Wertschöpfungsketten seien so komplex, dass Unternehmen diese nicht kontrollieren könnten. KMUs seien im Vorschlag zwar ausgenommen, könnten als Zulieferer für größere Firmen aber dennoch in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen. Der Vorschlag der EU-Kommission schaffe "unkalkulierbare Haftungsrisiken" und bedrohe die Wettbewerbsfähigkeit, vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen, so Kopf. Die Einhaltung von Umwelt- oder Sozialstandards sei die Aufgabe von Nationalstaaten, nicht jene der Wirtschaft, sagte WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik.

Insgesamt werde nach Angaben der NGO Südwind das EU-Lieferkettengesetz nach dem jetzigen Entwurf für weniger als 0,2% Prozent der Unternehmen im EU-Raum gelten. Hier brauche es Maßnahmen, die alle Unternehmen betreffen.