Zoll : EU hat neue Regeln für Air-Cargo-Lieferungen
Im Rahmen der zweiten Phase des neuen EU-Zollprogramms zur Sicherheit und Gefahrenabwehr (Import Control System 2) müssen ab dem 1. März 2023 alle Spediteure, Luftfahrtunternehmen, Express-Kurierdienste und Betreiber von Postdiensten, die Waren in oder durch die Europäische Union (einschließlich Norwegen und Schweiz) transportieren, Vorab-Frachtinformationen in Form einer vollständigen Entry Summary Declaration (ENS) übermitteln, heißt es in einer Aussendung.
Ab dem 1. März 2023 gelten damit für Wirtschaftsbeteiligte, die an der Abfertigung, dem Versand und der Beförderung von Fracht-, Express- oder Postsendungen in oder durch die EU auf dem Luftweg beteiligt sind, neue Pflichten zur Datenmeldung für die Zollrisikobewertung vor dem Verladen und vor dem Eintreffen von Waren.
Diese Datenerfassung vor der Verladung soll zu effektiveren Zollkontrollen auf Risikobasis führen und gleichzeitig den freien Fluss des rechtmäßigen Handels über die EU-Außengrenzen ermöglichen. "Das System ICS2 vereinfacht den Warenverkehr zwischen der Eingangszollstelle und dem endgültigen Bestimmungsort in der EU. Für Wirtschaftsbeteiligte vereinheitlicht ICS2 die Anforderung von Zusatzinformationen zur Risikoüberprüfung vor dem Versand durch die Zollbehörden", heißt es.
Das ändert sich für Spediteure & Co.
Neben der Pflicht der Luftfahrtunternehmen zur ENS-Übermittlung im Rahmen des sogenannten Multiple-Filing-Systems in Phase 2 tragen dann auch Spediteure, Express-Kurierdienste und Betreiber von Postdiensten die rechtliche Verantwortung für die Bereitstellung der Daten. Sie müssen diese Daten entweder den Luftfahrtunternehmen übermitteln, die dann die Anforderungen zur ENS-Einreichung erfüllen, oder sie selbst direkt via ICS2 melden. Betreiber von Postdiensten und Express-Kurierdienste, die bislang nur begrenzte Informationen zu Importlieferungen (nach ICS2 Phase 1) bereitstellen mussten, müssen sich in Zukunft ebenfalls mit Luftfahrtunternehmen abstimmen, um alle erforderlichen Daten einzureichen.
Akteure im Luftfrachtbereich, die bislang Vorab-Frachtinformationen an das alte Import Control System (ICS) gemeldet haben, müssen während der operativen Einführung von Phase 2 schrittweise dazu übergehen, diese Daten an das neue ICS2 zu senden.
So will die Europäische Kommission die Vorbereitung zu ICS2 erleichtern
Wirtschaftsbeteiligte sollten sich unbedingt vorab auf Phase 2 vorbereiten, um das Risiko von Verzögerungen wegen mangelnder Konformität zu vermeiden.
Um die Vorbereitung auf die Einführung von ICS2 Phase 2 zu erleichtern, stellt die Europäische Kommission von Juli 2022 bis Februar 2023 eine virtuelle Umgebung für Konformitätsprüfungen zur Verfügung. In dieser können die Wirtschaftsbeteiligten testen, ob sie in der Lage sind, über das neue ICS2 Trader Interface mit den Zollbehörden in Verbindung zu treten und Nachrichten auszutauschen. Die Konformitätsprüfungen sind für alle betroffenen Wirtschaftsbeteiligten verpflichtend.
Wirtschaftsbeteiligte, die für die Meldung von ENS-Daten an ICS2 verantwortlich sind, sollten zu allererst prüfen, ob sie über eine Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI) verfügen. Ist dies nicht der Fall, sollten sie sich mit einer EU-Zollbehörde ihrer Wahl in Verbindung setzen, um die Nummer zu beantragen und Unterstützung bei der Vorbereitung auf ICS2 Phase 2 zu bekommen. Außerdem sollten sie ihre Handelsabläufe im Hinblick auf Importe in die EU prüfen und mit ihrer Zollbehörde in Verbindung treten, um an den anstehenden Konformitätsprüfungen für Phase 2 teilzunehmen.
Was ist ICS2 Phase 2?
Das Import Control System 2 (ICS2) ist eine umfassende Initiative zur Verbesserung der Zollkontrollen des Warenverkehrs, bevor die Waren an den EU-Außengrenzen ankommen (per Luftfracht, über Land oder See oder per Binnenschifffahrt). ICS2 versetzt die Zollbehörden in die Lage, Sendungen mit hohem Risiko zu ermitteln, bei denen ein frühzeitiges Eingreifen erforderlich ist. Dies ermöglicht gleichzeitig den freien Fluss des rechtmäßigen Handels in das Zollgebiet der EU, Norwegens und der Schweiz.
Das System wird in drei Phasen eingeführt. Nach der erfolgreichen Umsetzung von Phase 1 mit dem Vorab-Übermittlungsprozess für Post- und Expresssendungen auf dem Luftweg seit dem 15. März 2021 stellt Phase 2 den nächsten Schritt der Systemeinführung dar, der zum 1. März 2023 erfolgt. Mit der Einführung von Phase 3 am 1. März 2024 unterliegen dann auch Betreiber, die Waren auf See- und Binnenschifffahrtsstraßen sowie Straßen und Schienen transportieren, den neuen Bestimmungen.
Ein Video der Europäischen Union soll dabei zum besseren Verständnis und zur weiteren Information beitragen.