Transportlogistik : Welche Neuerungen gibt es beim EU-Mobilitätspaket?

Lkw fahrer
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Die Europäische Union hat sich Mitte Juli 2020 auf ein "Mobilitätspaket" geeinigt, das aus mehreren Teilen besteht. Nun gibt es Neuerungen bei den Lenk-und Ruhezeiten, eine Anpassung der Kontrollgerätvorschriften auf den neuen Smart Tacho 2 sowie spezielle Entsenderegeln für den Straßenverkehrssektor für Spediteure.

Die geänderten Lenk- und Ruhezeiten sind weitestgehend schon im August 2020 in Kraft getreten, während wichtige Teile der neuen Kontrollgerätvorschriften, insbesondere die Ausrüstungsverpflichtung mit dem neuen Smart Tacho 2, erst schrittweise Mitte 2023 (für Neufahrzeuge) bzw Ende 2024 sowie Mitte 2025 (für Altfahrzeuge) wirksam werden.

Was ist der Smart Tacho 2?

Mit der geänderten Fahrtenschreiberverordnung wird nun etappenweise die neueste Tachografengeneration „Smart Tacho 2“ eingeführt. Das sind die Neuerungen:

- Automatische Aufzeichnung der Standortdaten bei Grenzübertritten,
bei jeder Be- oder Entladung des Fahrzeuges

- Aufzeichnung, ob das Fahrzeug für die Güterbeförderung oder Personenbeförderung benutzt wird

- Übertragung von Daten im Rahme der Fernkommunikation, die für die Zwecke der gezielten Straßenkontrolle von Fahrzeugen mit mutmaßlich manipulierten oder missbrauchten Fahrtenschreibern notwendig sind. Es werden zu den bereits beim „Smart Tacho 1“ übertragenen Daten, nun zusätzlich auch Daten über die Überschreitung der maximalen Lenkzeit übertragen.

Seit 2. Februar 2022 sind Entsendungen von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor zwingend über die EU-weit einheitliche mehrsprachige Entsendeplattform Road Transport Posting Declaration Portal (RTPD-Portal bzw Plattform des Binnenmarkt-Informationssystems-IMI) zu melden. Das neue Meldeverfahren gilt für alle von der Entsende-Richtlinie erfassten Entsendungen. Die wichtigsten Ausnahmen von den Entsenderegeln im Straßenverkehrssektor betreffen bilaterale Transporte und Transitbeförderungen.