Klimaneutrale Container-Schifffahrt : Weltweite CO₂-Bepreisung in der Schifffahrt ab 2028

Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat sich mit dem „IMO-Net-Zero-Rahmen“ erstmals weltweit auf verbindliche CO₂-Grenzwerte sowie ein globales System zur Bepreisung von Treibhausgasemissionen im Seeverkehr geeinigt. Dabei gelten ab 2027 für große Hochseeschiffe neue Vorgaben – und ab 2028 müssen Reeder zahlen, wenn ihre Schiffe zu viel CO₂ ausstoßen. Die Strafzahlung: zunächst 100 US-Dollar pro überschüssiger Tonne CO₂. Und wer noch mehr emittiert, zahlt auch mehr.
Die EU-Kommission nennt es eine „historische Vereinbarung im Kampf gegen den Klimawandel“ – und einen „bedeutenden Schritt hin zur Klimaneutralität der globalen Schifffahrt bis 2050“. Bis zu 13 Milliarden US-Dollar könnten jährlich durch das System eingenommen werden. Das Geld soll in einen neuen Klimafonds fließen: Der „IMO-Net-Zero-Fonds“ unterstützt Innovationen, Forschung, Schulungen und hilft vor allem auch Entwicklungsländern beim Umstieg auf grüne Technologien.
IMO-Generalsekretär Arsenio Dominguez lobte die Einigung als „wichtigen Schritt zur Modernisierung der Schifffahrt“. Er betonte: „Jetzt ist es wichtig, weiter zusammenzuarbeiten, den Dialog zu führen und einander zuzuhören.“
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Herzstück der neuen Regeln ist ein internationaler Treibstoffstandard, der die CO₂-Intensität von Schiffskraftstoffen schrittweise senken soll. Die Berechnung erfolgt nach dem sogenannten „Well-to-Wake“-Prinzip – also vom Ursprung des Kraftstoffs bis zum Schornstein des Schiffs. Wer die erlaubten Werte überschreitet, muss sogenannte „Sanierungseinheiten“ kaufen, um den CO₂-Ausstoß auszugleichen. Wer hingegen emissionsarme Technologien nutzt, kann sogar finanzielle Belohnungen erwarten.
Betroffen sind alle Hochseeschiffe mit mehr als 5.000 Bruttoraumzahl – sie verursachen rund 85 Prozent der Emissionen im internationalen Seeverkehr. Auch die Einhaltung wird geregelt: Schiffe mit besonders schlechten Werten müssen zusätzliche Kompensationsmaßnahmen ergreifen. Und wer besser dasteht, kann seine „Überschüsse“ an andere verkaufen.
Die Umsetzung erfolgt gestaffelt: Die formelle Verabschiedung der Änderungen ist für Oktober 2025 (MEPC/ES.2) geplant, gefolgt von der Festlegung detaillierter Durchführungsrichtlinien im Frühjahr 2026 (MEPC 84). Das Inkrafttreten der Regeln ist für das Jahr 2027 vorgesehen, 16 Monate nach offizieller Verabschiedung gemäß MARPOL-Übereinkommen.
Hintergrund ist die IMO-Strategie von 2023, die ehrgeizige Ziele setzt: Bis 2030 sollen die Emissionen der Schifffahrt um mindestens 20 Prozent (besser 30 Prozent) sinken, bis 2040 um mindestens 70 Prozent (Ziel: 80 Prozent). Das große Ziel: Klimaneutralität bis spätestens 2050.