Service : Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss startet
Um eine rasche Abwicklung des Energiekostenzuschusses sicherzustellen, können sich Unternehmen ab den 7. November für den Energiekostenzuschuss voranmelden. Mit diesem werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt. Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt – ab der Stufe 2 können nur mehr Strom und Erdgas gefördert werden.
"Damit energieintensive Unternehmen auch während der schwierigen Situation auf den Energiemärkten weiterhin ihre Liquidität aufrechterhalten können und wettbewerbsfähig bleiben, wurde der Energiekostenzuschuss auf den Weg gebracht. Um rechtsverbindliche Förderzusagen zu treffen, braucht es die Genehmigung der Förderrichtlinien durch die EU-Kommission. Diese Genehmigung erwarten wir innerhalb der nächsten Tage. Parallel starten wir bereits die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss. Diese Voranmeldung im aws Fördermanager erfordert nur wenige Stammdaten und ist für die Antragstellung verpflichtend", erklärt Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
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Insgesamt stehen für den Energiekostenzuschuss 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der aws, der Förderbank des Bundes, wo von 7. bis 21. November eine Voranmeldung mölgich ist. Diese Voranmeldung ist für die spätere Antragstellung des Energiekostenzuschusses verpflichtend. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Förderzeitraum reicht von 1. Februar 2022 bis 30. September
2022.
Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Je nach Förderstufe
werden Unternehmen mit 2.000 Euro bis zu 50 Millionen Euro unterstützt. Ausgenommen sind u.a.
Unternehmen, die zur staatlichen Einheit zählen, außer sie stehen im Wettbewerb mit anderen
Unternehmen, sowie energieproduzierende und mineralölverarbeitende Unternehmen.