Lkw : Der Kampf gegen das Sozialdumping bei Lkw-Fahrern

Lkw fahrer
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Die EU-Botschafter haben am Freitag in Brüssel das sogenannte Mobilitätspaket gebilligt, das Maßnahmen gegen Sozialdumping bei Frächtern vorsieht. Mit den neuen Regeln wird bestätigt, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit - mindestens 45 Stunden - außerhalb des Fahrzeugs verbracht werden muss. Wird diese Ruhezeit nicht zuhause verbracht, muss die Unterbringung vom Arbeitgeber bezahlt werden.

Die Fahrer werden ferner das Recht haben, je nach ihrem Arbeitszeitplan alle drei oder vier Wochen nach Hause zurückzukehren, teilte der EU-Rat nach dem Beschluss mit. Auch wenn die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht auf einem Parkplatz genommen werden darf, will die EU dennoch den Bau und die Nutzung sicherer und gesicherter Parkplätze fördern. Die EU-Kommission will diesbezüglich Standards entwickeln und eine Website einrichten, um das Auffinden dieser Parkplätze zu erleichtern.

Hinsichtlich der Beförderungen, die von Unternehmen in einem nationalen Markt außerhalb des Landes ihrer Niederlassung durchgeführt werden - die sogenannte Kabotage -, hält die EU an der derzeit geltenden Regelung fest, die höchstens drei solcher Beförderungen innerhalb von sieben Tagen erlaubt. Um eine systematische Kabotage zu verhindern, wird eine Cooling-off-Phase von vier Tagen eingeführt, die eingehalten werden muss, bevor weitere Kabotagen in demselben Land mit demselben Fahrzeug durchgeführt werden können.

Verkehrsminister Andreas Reichhardt begrüßte die neuen EU-Lkw-Regelungen, die bereits unter österreichischem EU-Ratsvorsitz 2018 vorangebracht wurden. "Die neuen Regelungen schaffen faire Wettbewerbsbedingungen und mehr Straßensicherheit. Auch das unwürdige Nomadentum für Lkw-Fahrer wird abgeschafft", sagte Reichhardt. Dies seien entscheidende Maßnahmen für mehr soziale Gerechtigkeit, für die sich Österreich aktiv eingesetzt habe. (apa/red)

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