Verpackungsgesetz : Was die EU-Verpackungsverordnung für Österreich bedeutet

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Die Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) zielt darauf ab, die wachsenden Verpackungsabfallmengen in der EU einzudämmen und den Anstieg bis 2030 durch eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu stoppen. 

Ab 11. Februar 2025 ersetzt sie die bisherige Verpackungsrichtlinie – das bedeutet mehr Verbindlichkeit und somit eine einheitliche Umsetzung in den Mitgliedsstaaten. Innerhalb der 18-monatigen Übergangsfrist müssen die neuen Vorgaben umgesetzt werden

Die PPWR unterstützt auch die erweiterte Herstellerverantwortung: Dieser EPR-Ansatz verlangt von Produzenten und Nutzern, dass sie für ihre Verpackungen von der Herstellung bis zur Entsorgung finanziell verantwortlich sind. 

Die Einführung der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sowie die Ausweitung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zeigen einen deutlichen Wandel in den Verpackungsvorschriften innerhalb der Europäischen Union. Diese Regelungen werden durch den verstärkten Fokus auf Nachhaltigkeit und die Notwendigkeit angetrieben, die Umweltauswirkungen von Einwegkunststoffen zu reduzieren. 

Im Zentrum dieser Bemühungen steht der Übergang von einer linearen Wirtschaft – in der Produkte hergestellt, genutzt und entsorgt werden – zu einer Kreislaufwirtschaft, die Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling betont.

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Bis 1.1.2028: Veröffentlichung der Design for Recycling Guidelines
Verpackungen sollen künftig recyclingfähig gestaltet werden. Das bedeutet, dass sie in festgelegte Abfallströme sortiert und wirksam und effizient recycelt werden können. 

Außerdem muss die Qualität der dadurch entstandenen Sekundärrohstoffe ausreichen, um Primärrohstoffe zu ersetzen. Als Anreiz für die Unternehmen schafft die PPWR Rahmenbedingungen für eine Ökomodulation. So sollen recyclingfähige Verpackungen künftig in der Entpflichtung kostengünstiger sein als solche, die weniger recyclingfähig sind. 

Der Rahmen dazu soll seitens EU-Kommission in den Design for Recycling Guidelines bis 1.1.2028 veröffentlicht werden. Die konkrete Ausgestaltung liegt bei den einzelnen Mitgliedsstaaten und soll 1,5 Jahre später umgesetzt sein. „Die Ökomodulation schafft einen großen Anreiz, nachhaltige Verpackungen zu verwenden. Für ihre Einführung sind klare Regeln wesentlich, die Hand in Hand mit Planungs- und Rechtssicherheit für die österreichische Wirtschaft gehen und keinesfalls zu Wettbewerbsverzerrung führen dürfen“, erklärt der Vorstandssprecher der Altstoff Recycling Austria AG (ARA) Harald Hauke.

Ab 2030: Verpackungen müssen recycelbar sein
Liegen Verpackungen in puncto Recyclingfähigkeit nach den Kriterien der Design for Recycling Guidelines unter 70 %, werden diese als nicht recyclingfähig eingestuft und dürfen ab 2030 nicht mehr in den europäischen Markt eingebracht werden (ab 2035 ist als zusätzliches Kriterium „Recycling im großen Maßstab“* erforderlich; weitere Verschärfungen der Grenzwerte für die Recyclingfähigkeit sind ab 2038 geplant). Damit geht auch ein Verbot bestimmter Einweg-Kunststoff-Verpackungen einher – z.B. bei frischem Obst und Gemüse oder in der Hotel- und Gastronomiebranche. Parallel dazu sieht die Verordnung verbindliche Quoten für wiederverwendbare Verpackungen u.a. bei Getränken und Transport-Verpackungen z.B. im Online-Handel sowie der industriellen und gewerblichen Logistik vor (Ausnahmen sind vorgesehen, Quotensteigerung ab 2040).

Ab 2030: Festgelegte Mindestanteile an recyceltem Material in Kunststoff-Verpackungen
Verpackungen mit Kunststoffanteilen müssen ab 2030 zu einem Mindestprozentsatz aus Rezyklaten hergestellt werden (je nach Produkt zwischen zehn und 35 Prozent). Ab 2040 steigen diese Quoten auf 25 bis 65 Prozent. Ausgenommen sind u.a. Verpackungen bestimmter pharmazeutischer oder medizinischer Produkte sowie Verpackungen, deren Kunststoffanteile weniger als fünf Prozent ausmachen. 

Die EU-Kommission legt die Methode zur Berechnung und Überprüfung des Rezyklatanteils bis 31. Dezember 2026 fest. Ähnlich wie bei der Recyclingfähigkeit wird auch hier auf Ökomodulation gesetzt: Bei höheren Rezyklatanteilen können geringere Lizenzentgelte anfallen. „Das soll letztlich auch einen fairen europäischen Rezyklatmarkt im Sinne von Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft forcieren und wettbewerbsverzerrende Preisdifferenzen minimieren, wie sie derzeit etwa bei PET zwischen günstigem Neumaterial und teureren Rezyklaten existieren“, hält Hauke fest.

Unternehmen werden also dazu angehalten, von Einwegverpackungen auf langlebige, wiederverwendbare Alternativen umzusteigen. Wiederverwendbare Kunststoffkisten (RPCs), Kunststoffpaletten und faltbare Großbehälter sind besonders gut geeignet, um diese Ziele zu erreichen, insbesondere im Sekundär- und Tertiärverpackungsbereich.

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Die Auswirkungen der EU-Verpackungsverordnung PPWR für österreichische Unternehmen

Die Einführung der PPWR und die Verstärkung der EPR-Gesetze haben erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen, die in der EU tätig sind. Diese Vorschriften werden erhebliche Anpassungen bei Verpackungsstrategien, Lieferketten und dem gesamten Betriebsablauf erfordern. 

Um den neuen Vorschriften zu entsprechen, müssen Unternehmen ihre Verpackungen umgestalten, um die strengeren Anforderungen an Abfallreduzierung, Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit zu erfüllen. Dies kann den Wechsel zu nachhaltigeren Materialien, die Optimierung des Verpackungsdesigns zur Ressourcenschonung und die Implementierung von Systemen zur Verfolgung und Verwaltung von Verpackungen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg umfassen. Obwohl sie Herausforderungen darstellen, bieten die neuen EU-Verpackungsvorschriften auch mehrere Vorteile.

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Wiederverwendbare Verpackungen verringern die Umweltbelastung, insbesondere den Wasserverbrauch (um 30 Prozent) und die Treibhausgasemissionen (um 20 Prozent). Je öfter ein Produkt wiederverwendet werden kann, desto geringer ist sein gesamtökologischer Fußabdruck.

Die Einhaltung der neuen Vorschriften zu Recyclinganteilen wird Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette zugutekommen, sowohl in Bezug auf Nachhaltigkeit als auch auf ihre Betriebsabläufe. Dies umfasst eine signifikante Senkung der Treibhausgasemissionen durch die Reduzierung der Produktion von Neuplastik, da der Umstieg von Einwegkunststoffen auf wiederverwendbare, recyclingfähige Alternativen die Nachfrage nach neuem Kunststoff deutlich verringern wird. Die Verwendung nachhaltiger Verpackungsoptionen kann auch zu einer Reduzierung des Wasserverbrauchs in Produktionsprozessen führen. Zum Beispiel führt die Nutzung wiederverwendbarer Kunststoffkisten im Vergleich zu Karton zu einem deutlich geringeren Wasserverbrauch über den gesamten Lebenszyklus.

Die neuen Vorschriften bieten Unternehmen die Möglichkeit, Kosten durch effiziente Verpackungen, Wiederverwendung und Optimierung der Lieferkette zu sparen, wodurch Ausgaben für Materialien, Abfallmanagement und Umweltauflagen reduziert werden. 

Unternehmen können auch Umweltsteuern senken, indem sie das Ressourcenmanagement von Dritten nutzen, da durch das Poolen von Ressourcen die Steuer auf den Verbrauch minimiert wird.

So erhöhen Unternehmen die Wiederverwendbarkeit von Verpackungen

Um sich erfolgreich durch das neue, regulatorische Umfeld navigieren zu können, sollten Unternehmen zunächst ihre aktuellen Verpackungsmaterialien und -prozesse bewerten. Eine umfassende Analyse sollte die Umweltwirkungen der Verpackung über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg berücksichtigen, von der Rohstoffbeschaffung bis zur Entsorgung. Die Identifizierung von Verbesserungspotenzialen kann helfen, Abfall zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu erhöhen und die Wiederverwendung zu fördern.

Die Auswahl robuster und wiederverwendbarer Verpackungslösungen, wie wiederverwendbarer Kunststoffkisten (RPCs), Kunststoffpaletten und faltbarer Großbehälter, ist ein wichtiger Schritt, der erhebliche Auswirkungen haben kann. Diese Entscheidungen bieten sowohl ökologische Nachhaltigkeit als auch finanzielle Vorteile.

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Um sicherzustellen, dass Verpackungen mit Blick auf Nachhaltigkeit gestaltet werden, sollten Unternehmen Materialien in Betracht ziehen, die leichter recycelbar sind, Verpackungen entwerfen, die weniger Ressourcen verbrauchen und Recyclingmaterial in die Produkte integrieren. Zudem sollte die Verpackung so gestaltet sein, dass sie mehrfach verwendet werden kann, einschließlich einfacher Reinigung und Nachfüllbarkeit, und dass sie über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg langlebig und funktional bleibt.

Die Integration wiederverwendbarer Verpackungen in die Lieferkettenprozesse ist ein weiterer wesentlicher Schritt. Dies kann die Einrichtung von Systemen zur Sammlung, Reinigung und Rückgabe von wiederverwendbaren Verpackungen umfassen sowie die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Logistikdienstleistern, um sicherzustellen, dass diese Prozesse effizient und kostengünstig sind. Durch die Optimierung der Lieferketten für Nachhaltigkeit können Unternehmen Abfall reduzieren, Kosten senken und die gesamte Umweltleistung verbessern.

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Es ist ebenfalls entscheidend, alle Beteiligten – einschließlich Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden – über die Bedeutung nachhaltiger Verpackungen und die Vorteile wiederverwendbarer Lösungen aufzuklären. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle aktiv an den Bemühungen teilnehmen, die neuen Vorschriften einzuhalten.

Der Einsatz von Technologie zur Verfolgung und Überwachung von Verpackungen über ihren gesamten Lebenszyklus kann Unternehmen dabei helfen, Verbesserungsbereiche zu identifizieren, die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen und Daten zur Unterstützung von Nachhaltigkeitsansprüchen bereitzustellen. Fortgeschrittene Tracking-Systeme können auch dazu beitragen, Verpackungsprozesse zu optimieren, Abfall zu reduzieren und die Effizienz zu verbessern.

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Die Priorisierung wiederverwendbarer Kisten und Behälter durch ein Pooling-Modell kann Unternehmen dabei unterstützen, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und sich an einem Kreislaufwirtschaftsansatz zu orientieren. Durch die Zusammenarbeit mit Branchenverbänden und die Schaffung unterstützender Rahmenbedingungen für wiederverwendbare Verpackungen können Unternehmen ihre Nachhaltigkeit steigern und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit wahren.

Investitionen in neue Materialien und Technologien, die die Umweltbelastung reduzieren, während sie die Produktqualität und Kosteneffizienz erhalten, sowie die Integration nachhaltiger Praktiken wie wiederverwendbare Verpackungen und Abfallreduzierung in die Kernstrategien eines Unternehmens sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Unternehmen in einem sich schnell verändernden regulatorischen Umfeld compliant und wettbewerbsfähig bleiben.