European Green Deal : Alle Vorschriften und Richtlinien auf einen Blick

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In den letzten Jahren wurden weltweit immer mehr Vorschriften und Gesetze zur Bewältigung von Umweltproblemen, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Erhöhung der Transparenz von Verbraucherinformationen verabschiedet oder stehen kurz vor der Verabschiedung. So ist bereits im Juni 2022 in den USA der Uyghur Forced Labor Prevention Act (kurz: UFLPA) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll durch Importverbote helfen, Zwangsarbeit zu unterbinden. Auch die EU arbeitet mit dem European Green Deal an einem umfassenden Plan zur Erreichung von Klimaneutralität und mehr Nachhaltigkeit in Europa bis 2050.

Die Säulen der Nachhaltigkeitsregulierungen

Eine Reihe von Regelungen und Vorschriften auf nationaler und internationaler Ebene soll sicherstellen, dass die Klimaziele des European Green Deal erreicht werden. Auf den ersten Blick mag die Vielzahl an Vorschriften und Initiativen überwältigend erscheinen. Bei näherer Betrachtung lassen sich jedoch Gemeinsamkeiten erkennen, die den Umsetzungsprozess vereinfachen können:

Produktlebenszyklus
: Ein Teil der Regelungen bezieht sich auf den gesamten Lebenszyklus eines Produktes, von der Entwicklung bis zur Entsorgung. Dazu gehört zum Beispiel eine neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ecodesign for sustainable products Regulation, kurz: ESPR). Sie legt verbindliche technische Anforderungen für Produkte auf dem EU-Markt fest, um deren Nachhaltigkeit zu verbessern. Im Rahmen eines geplanten digitalen EU-Produktpasses, der in Brüssel diskutiert wird, müssen Unternehmen künftig die Herkunft der verwendeten Materialien und die Zusammensetzung ihrer Produkte nachvollziehbar und transparent nachweisen. Auch der für 2024 geplante Critical Raw Materials Act (kurz: CRMA) setzt am Produktlebenszyklus an. Er soll sicherstellen, dass die EU über eine sichere, erschwingliche und nachhaltige Versorgung mit kritischen Rohstoffen verfügt.

Sorgfaltspflicht
: Ebenso wichtig ist die Art und Weise, wie Unternehmen berichten und ihre Geschäftstätigkeit ausüben. Hierzu werden im Rahmen des Green Deal verschiedene Regelungen diskutiert. So fordert die Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD) verbindliche Berichte über die Nachhaltigkeitsauswirkungen sowohl auf das Unternehmen als auch auf die Gesellschaft im weiteren Sinne. Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (kurz: CSDDD), das europäische Pendant zum deutschen Lieferkettengesetz, wird neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen festlegen, um Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen in ihren Betrieben und Lieferketten zu identifizieren und zu beheben. Die Unternehmen müssen daher eine klare und nachprüfbare Dokumentation der sozialen und ökologischen Risiken in ihren Lieferketten für Behörden und die Öffentlichkeit bereitstellen. Auch die neue EU-Entwaldungsverordnung, die am 29. Juni 2023 in Kraft getreten ist, sieht Sorgfaltspflichten und regelmäßige Untersuchungen der Herkunft von Produkten im Hinblick auf Entwaldung und Zwangsarbeit vor. Ziel ist es, entsprechende Produkte vom EU-Markt zu verbannen und Umwelt und Menschenrechte zu schützen.

Verbraucherinformation
: Der letzte Teil der Gesetzesentwürfe konzentriert sich auf die Art und Weise, wie Unternehmen Informationen über ihre Produkte an die Verbraucher kommunizieren. Regelungen wie die Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ oder die „Directive on Substantiating Green Claims“ sollen Greenwashing verhindern, indem Umweltaussagen oder Labels wie „klimaneutral“ oder „CO2-neutral“ wissenschaftlich und von einer unabhängigen Stelle belegt werden müssen.

Eine Gemeinsamkeit, die all diesen Nachhaltigkeitsregularien zugrunde liegt, ist die Rückverfolgbarkeit. Unternehmen werden in mehreren Vorschriften verpflichtet, bestimmte Informationen über ihre Produkte zu sammeln und künftig zusätzlich zu ihrem Jahresfinanzbericht veröffentlichen, darunter Daten über das Herkunftsland oder die sozialen und ökologischen Auswirkungen.

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Handlungsbedarf: Unternehmen sollten sich jetzt vorbereiten

Um diesen Sorgfaltspflichten effizient und konsistent nachzukommen und insbesondere die Rückverfolgbarkeit der eigenen Produkte sicherzustellen, sollten Unternehmen im ersten Schritt in der Lage sein, ihre gesamte Lieferkette umfassend abbilden zu können. Nur so können sie einen einheitlichen Ansatz für die verschiedenen Vorschriften entwickeln, anstatt jede einzelne isoliert zu betrachten. Dies erleichtert nicht nur die Compliance mit den verschiedenen Vorschriften, sondern ermöglicht es Unternehmen auch, mögliche Risiken zu identifizieren, zu korrigieren und zu berichten. Dabei können Supply Chain Mapping-Plattformen helfen, die eine lückenlose Rückverfolgung der Lieferkette vom Rohstoff bis zum Endprodukt ermöglichen.

Für eine langfristig erfolgreiche Umsetzung aller Anforderungen müssen Unternehmen jedoch nicht nur auf externe Plattformen und Tools zurückgreifen, sondern auch interne Prozesse und Abteilungen einbeziehen. Die Implementierung entsprechender Tools sollte Hand in Hand mit der Neugestaltung interner Prozesse gehen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass jeder Unternehmensbereich – sei es ESG, Beschaffung, IT oder Management – einen gemeinsamen Ansatz zur Umsetzung von Best Practices sowohl für das Unternehmen selbst als auch für die gesamte Wertschöpfungskette verfolgt.

Der Autor Jean-Baptiste Ceaux ist Director of Operations Europe bei Sourcemap. Er ist dafür verantwortlich, die Lösungen von Sourcemap an die spezifischen europäischen Anforderungen und Bedingungen anzupassen – etwa an Vorschriften auf nationaler und EU-Ebene.